Das am 1. März 2013 vom Bundestag verabschiedete Leistungsschutzrecht führt mittlerweile zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei Nutzern von sozialen Netzwerken, bei Bloggern und Betreibern von Internetseiten. Auch die Mediengruppe Oberfranken hält es daher für geboten, hier eindeutig Position zu beziehen:

Links auf unsere Online-Inhalte und kurze Textausschnitte, sogenannte Snippets, aus unseren Veröffentlichungen sind weiter erlaubt und sogar in unserem Sinne. Dafür bedarf es keiner gesonderten Erlaubnis des Verlages, Kosten fallen dafür ebenfalls nicht an. Als Richtlinie gilt: Erlaubt ist zum Beispiel die Übernahme der Artikelüberschrift nebst Anrisstext oder eine vergleichbare Textlänge.

Eine Grenze dieser Erlaubnis ist – wie dies auch schon bisher der Fall ist – dort erreicht, wo jemand ohne unsere Zustimmung ganze Artikel oder erhebliche Textteile bzw. komplette Kundenanzeigen aus unserem Angebot übernimmt und damit eventuell sogar Geld verdient. Um Erlaubnis gefragt werden möchten wir auch dann, wenn jemand unsere Inhalte zu Werbezwecken verwendet.